Inflationsausgleich bei altersteilzeit

BAG-Urteil: Inflationsprämie auch bei Altersteilzeit?

Welche Leistungen erhalten Beschäftigte im Blockmodell der Altersteilzeit nach dem TV Inflationsausgleich, die sich zum 1. Mai in der Passivphase befinden? Startseite » Aktuelle Urteile zum Bürgergeld, Sozialhilfe und Rente » Rente: Anspruch auf Inflationsausgleich Euro bei Altersteilzeit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt für Klarheit gesorgt: Die Inflationsausgleichsprämie gilt auch für Arbeitnehmer in der Passivphase der Altersteilzeit. Im konkreten Fall war im Tarifvertrag festgelegt, dass Arbeitnehmer während der Passivphase ihrer Altersteilzeit keinen Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3. Ein betroffener Arbeitnehmer legte Klage ein und argumentierte, dass diese Regelung eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung darstelle. Er wies darauf hin, dass die Zahlung unabhängig von der geleisteten Arbeit dazu diene, die gestiegenen Lebenshaltungskosten abzufedern. In den ersten Instanzen blieb die Klage ohne Erfolg, doch das Bundesarbeitsgericht gab dem Kläger am Ende recht. Es berief sich dabei auf den Paragrafen 4 Ansatz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Diesem zufolge dürften Teilzeitbeschäftigte nur dann schlechter gestellt werden als Vollzeitkräfte, wenn dafür sachliche Gründe vorliegen. Solche konnte das Gericht im strittigen Tarifvertrag nicht erkennen. Die Prämie gilt für alle Arbeitnehmer im Sinne des Steuerrechts.

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Inflationsausgleichsprämie für Beschäftigte in der Passivphase der Altersteilzeit Aktuelle Ausgabe.
Rente: Anspruch auf Inflationsausgleich 3000 Euro bei AltersteilzeitDas Urteil des ArbG Essen Az.


Inflationsausgleichsprämie für Beschäftigte in der Passivphase der Altersteilzeit

Die Kommunalen Arbeitgeberverbände vertraten bezüglich der Auszahlung des Inflationsausgleichs bei Altersteilzeit im Blockmodell zunächst wohl unterschiedliche . Seit Oktober befand sich der Mitarbeiter eines Unternehmens in der Passivphase der Altersteilzeit Blockmodell. Vom Unternehmen wurde dann im April eine Inflationsausgleichprämie in Höhe von 1. Nichtsdestotrotz entschied das LAG Niedersachsen Urt. Denn der Zweck der Leistung und damit ein nachvollziehbares und anerkennenswertes sachbezogenes Differenzierungskriterium für die Ungleichbehandlung der beiden Beschäftigungsgruppen aktiv und nicht aktiv beschäftigte Arbeitnehmer sei vom Unternehmen hinreichend dargelegt worden, wonach die aktiv Beschäftigten durch den gezahlten Inflationsausgleich für zukünftige Arbeitsleistung motiviert werden sollten. Das Gericht betonte, dass der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz hinsichtlich der Vergütung nur eingeschränkt gelte, da der Grundsatz der Vertragsfreiheit auch die Zulässigkeit der Vereinbarung individueller oder unterschiedlicher Löhne umfasse. Gewährt ein Arbeitgeber jedoch eine Leistung aufgrund allgemeiner Vorschriften zu einem bestimmten Zweck — wie im Fall der Inflationsausgleichsprämie — so ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz wiederum anwendbar. Die Entscheidung ist zwar ein wichtiger Orientierungspunkt im Hinblick auf solche Thematiken, vor allem für die Ausgestaltung entsprechender Gesamtzusagen, kann andererseits aber nicht als gefestigt herangezogen werden. Die Instanzgerichte haben zu den arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Inflationsausgleichprämien bislang sehr unterschiedlich entschieden vgl. Vom BAG wurde zwischenzeitlich mit Urteil vom

Altersteilzeit / 2.4.3.6 Tarifvertrag zu Inflationsausgleichszahlungen

Nun hat das Bundesarbeitsgericht – aus meiner Sicht durchaus überraschend – entschieden, dass auch Arbeitnehmer, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden, . Die Sonderzahlungen gehören nicht zum "Regelarbeitsentgelt" im Sinne der Altersteilzeittarifverträge TV FlexAZ VKA und TV FALTER Bund und bleiben somit bei der Berechnung der Aufstockungsleistungen unberücksichtigt. Die Kommunalen Arbeitgeberverbände vertraten bezüglich der Auszahlung des Inflationsausgleichs bei Altersteilzeit im Blockmodell zunächst wohl unterschiedliche Auslegungen hälftige Auszahlung und hälftige Einstellung in das Wertguthaben? Nach Angaben der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände bestehen keine Bedenken, wenn der für das Altersteilzeitarbeitsverhältnis anteilig zustehende Inflationsausgleich im jeweiligen sich aus dem TV Inflationsausgleich ergebenden Auszahlungsmonat schuldbefreiend ausgezahlt wird und so ungeachtet ggf. Die Tarifvertragsparteien stimmen überein, dass Beschäftigte, die unter den Anwendungsbereich des TV FlexAZ fallen und sich am Stichtag 1. Mai in der Freistellungsphase der Altersteilzeit Blockmodell befinden, einen Anspruch auf den Inflationsausgleich in Höhe der Hälfte des Inflationsausgleichs haben, den sie erhalten würden, wenn sie mit der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit weitergearbeitet hätten, maximal also in Höhe von Euro. Die Tarifvertragsparteien stimmen überein, dass Beschäftigte, die unter den Anwendungsbereich des TV FlexAZ fallen und sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit Blockmodell befinden, einen Anspruch auf monatliche Sonderzahlungen in Höhe der Hälfte der monatlichen Sonderzahlung haben, die sie erhalten würden, wenn sie mit der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit weitergearbeitet hätten, maximal also in Höhe von Euro, wenn in dem Bezugsmonat das Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestanden hat. In der Freistellungsphase wird das in der Arbeitsphase angesparte Wertguthaben ratierlich ausgezahlt. Dennoch haben Altersteilzeitbeschäftigte im Blockmodell in der Freistellungsphase nach dem in den Niederschriftserklärungen zum Ausdruck gekommenen Willen der Tarifvertragsparteien ebenfalls Anspruch auf den Inflationsausgleich und zwar in Höhe der Hälfte des Inflationsausgleichs und der monatlichen Sonderzahlungen, die bei hypothetischer Weiterarbeit mit der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit zustünde. Die tariflichen Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt: Altersteilzeitbeschäftigte stehen auch in der Freistellungsphase weiterhin im Arbeitsverhältnis und diese haben Anspruch auf Entgelt, konkret die Auszahlung des in der Arbeitsphase im Wertguthaben angesparte Entgelt. Entsprechendes gilt für die monatlichen Sonderzahlungen, solange das Altersteilzeitarbeitsverhältnis noch andauert.

Rente: Anspruch auf Inflationsausgleich 3000 Euro bei Altersteilzeit

Der TV Inflationsausgleich enthalte zudem keine Regelung dazu, einen Teil der Sonderzahlung aus der Arbeitsphase dem Wertguthaben für die Freistellungsphase . Dieser bildet die Grundlage dafür, dass den Beschäftigten ein Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3. Dabei werden mit dem Entgelt für Juni eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1. Altersteilzeitbeschäftigte im Blockmodell, die unter den Anwendungsbereich des TV FlexAZ fallen und sich am Stichtag 1. Die Höhe der Zahlung beträgt die Hälfte des Inflationsausgleichs , den sie erhalten würden, wenn sie mit der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit weitergearbeitet hätten. Beschäftigte mit einer bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit im Umfang eines Vollzeitbeschäftigten erhalten mithin die Hälfte des Inflationsausgleichs , also EUR. Beschäftigte mit einer bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit im Umfang einer Teilzeitbeschäftigung erhalten den Inflationsausgleich nach ihrer individuellen Teilzeitquote hälftige bisherige Arbeitszeit anteilig. Für Beschäftigte in Altersteilzeit, die wegen der nachträglichen Reduzierung der tariflichen Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost ,5 — 39 Stunden mit mehr als der hälftigen tariflichen Arbeitszeit beschäftigt sind Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit ist die entsprechende individuelle Teilzeitquote z. Die bisherige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Die bisherige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.


Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt für Klarheit gesorgt: Die Inflationsausgleichsprämie gilt auch für Arbeitnehmer in der Passivphase der Altersteilzeit. .

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    1. Weiterführende Infos Tvöd vka maximale tägliche arbeitszeit: TVöD Regelmäßige Arbeitszeit: Informationen zu den Regelungen der regelmäßigen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst nach TVöD, einschließlich Arbeitszeitmodellen und tariflichen .





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