Anerkennung stufenlaufzeit bei höhergruppierung
Die Entscheidung zur Berücksichtigung bereits erworbener Stufen/Stufenlaufzeit liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Ein Anspruch der/des Beschäftigten auf Berücksichtigung der . Gleiches gilt, wenn Beschäftigte eingestellt werden, welche unmittelbar zuvor bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet. Mit der Schaffung dieser Regelung sollte die Mobilität zum Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes bzw. Zuvor war mit dem Wechsel im öffentlichen Dienst u. Voraussetzung der Berücksichtigung bereits erworbener Stufen ist zunächst, dass es sich um eine Einstellung handeln muss. Das Arbeitsverhältnis muss demnach neu begründet werden. Des Weiteren muss das Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst bestanden haben. Zu den Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes gehören der Bund, die Länder und die Kommunen. Bund Abs. Bezüglich der Weiterbeschäftigung im Anschluss an eine vorherige befristete Beschäftigung ist die Rechtsprechung des BAG v. Die alternative Regelung, wonach die bereits erworbenen Stufen anerkannt werden können, wenn der vorherige Arbeitgeber einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, setzt zumindest eine dem TVöD ähnliche Stufenstruktur voraus.
Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 28.3 Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
Bei Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der jeweiligen Stufe der höheren Entgeltgruppe immer neu mit dem Tag der Höhergruppierung (§ 17 Abs. 5 Satz 2 TVöD). . Forum Öffentlicher Dienst. Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren. Übersicht Hilfe Suche Einloggen Registrieren. Send this topic Drucken. Seiten: 1 Nach unten. Autor Thema: Höhergruppierung - Anerkennung Stufenlaufzeit bei Zulage Read times. Marleen Newbie Beiträge: 1. Hallo zusammen, ich hoffe, dass mir jemand bei meiner Frage weiterhelfen kann!
Entgelt / 3.4.2.6 Berücksichtigung bereits erworbener Stufen
Derzeit erhalte ich eine Zulage wegen vorübergehender höherwertiger Tätigkeit nach §14 TV-L. Seit August ist dies von E10 Stufe 4 auf E11 Stufe 4 der Fall. Ab Januar . Im Anwendungsbereich des TVöD VKA beginnt bei der sog. Höhergruppierung eines Beschäftigten die Stufenlaufzeit sog. Erfahrungsstufen in der neuen Entgeltgruppe erst mit dem Tag, an dem diese Höhergruppierung auch wirksam wird. In einem Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht ging es nun um die Frage der Anrechnung von einschlägiger Berufserfahrung vor der Höhergruppierung. Hat ein Beschäftigter bei seinem Arbeitgeber schon vor seiner Höhergruppierung vorübergehend eine entsprechende höherwertige Tätigkeit ausgeübt, ohne bereits in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert zu sein, so wird diese Zeit nicht auf die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe angerechnet. Dies gilt selbst dann, wenn der Beschäftigte vorher eine Zulage für die höherwertige Tätigkeit erhalten hat. Das Bundesarbeitsgericht bekräftigt damit, dass die Anrechnung von Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung entgeltgruppenbezogen ist. Achtung: Für Bundesbeschäftigte ist das Urteil nicht einschlägig. Im Bereich des TVöD Bund gilt seit Seit dem
TVöD: Beginn der Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
In der Regel erfolgt eine Höhergruppierung von einer zu einer anderen Stufe nach einer bestimmten Stufenlaufzeit. Diese kann aber bei Vorliegen einer überdurchschnittlich . Die Klägerin ist seit dem 1. Januar bei der beklagten Stadt beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der TVöD VKA Anwendung. Ihre Tätigkeit blieb die ganze Zeit unverändert. Zunächst wurde sie nach Entgeltgruppe EG 7 Stufe 3 TVöD VKA bezahlt. Mit Schreiben vom August verlangte sie Vergütung nach EG 9a Stufe 3 TVöD VKA. Die Beklagte kam dem zwar nicht nach, vergütete die Klägerin aber rückwirkend seit dem 1. September nach Entgeltgruppe 8 Stufe 3 TVöD VKA.
Beginn der Stufenlaufzeit bei korrigierender Höhergruppierung | Forum Öffentlicher Dienst. |
TVöD: Beginn der Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung | Restzeiten aus der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe werden nicht angerechnet. |
- 📋Beginn der Stufenlaufzeit bei korrigierender Höhergruppierung
- 📋Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 28.3 Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
- 📋Entgelt / 3.4.2.6 Berücksichtigung bereits erworbener Stufen
- 📋TVöD: Beginn der Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
- 📋Neuigkeiten:
Beginn der Stufenlaufzeit bei korrigierender Höhergruppierung
Höhergruppierungen finden im TVÖD grundsätzlich stufengleich statt, bei einer Höhergruppierung aus Stufe 1 führt diese ausnahmsweise in Stufe 2. Berufserfahrung ist bei . .
ℹJetzt nachlesen Arbeitszeit hausmeister tvöd: Das Bundesarbeitsgericht hat sich erstmalig in seinem Urteil vom (6 AZR /08) mit der Arbeits- und Bereitschaftszeit für Hausmeister im Geltungsbereich des TVöD ausführlich .