📈Überstundenabbau krankheitsfall: Ja, nach der Rechtsprechnung darf der Arbeitgeber Ihnen trotz Krankheit überstunden abziehen. Das hat so das Landesarbeitsgericht [LAG] Rheinland-Pfalz mit Urteil .
📈Überstundenabbau krankheitsfall: Ja, nach der Rechtsprechnung darf der Arbeitgeber Ihnen trotz Krankheit überstunden abziehen. Das hat so das Landesarbeitsgericht [LAG] Rheinland-Pfalz mit Urteil .